Wer erbt, wenn kein Testament da ist? Die gesetzliche Erbfolge im Überblick
Kein Testament vorhanden? Wer nach dem Gesetz erbt, wie Ehegatte und Kinder bedacht werden und warum der Güterstand die Quote verändert.
Nach einem Todesfall zeigt sich oft erst bei der Durchsicht der Unterlagen: Ein Testament gibt es nicht. Die Witwe wohnt im gemeinsamen Haus, zwei erwachsene Kinder leben an anderen Orten. Wer erbt jetzt, und zu welchem Anteil?
Die Kernaussage vorweg: Liegt weder ein Testament noch ein Erbvertrag vor, bestimmt das Gesetz die Erben. Berufen sind die Verwandten des Verstorbenen in einer festen Reihenfolge und daneben der Ehegatte. Wie groß der Anteil des Ehegatten ist, hängt vom Güterstand ab.
Die Verwandten: Erben nach Ordnungen
Das Gesetz teilt die Verwandten in Ordnungen ein. Zur ersten Ordnung gehören die Abkömmlinge des Verstorbenen, also Kinder, Enkel und weitere Nachkommen (§ 1924 BGB). Kinder erben zu gleichen Teilen. Ein lebendes Kind schließt dabei die eigenen Kinder von der Erbfolge aus. Ist ein Kind bereits verstorben, treten dessen Abkömmlinge an seine Stelle. Zur zweiten Ordnung zählen die Eltern des Verstorbenen und deren Abkömmlinge (§ 1925 BGB), zur dritten die Großeltern und deren Abkömmlinge (§ 1926 BGB). Die nächste Ordnung kommt erst zum Zug, wenn in der vorhergehenden niemand vorhanden ist.
Der Ehegatte: Anteil je nach Güterstand
Der überlebende Ehegatte erbt neben Kindern zu einem Viertel, neben Eltern, Geschwistern oder Großeltern zur Hälfte. Sind keine Verwandten dieser Ordnungen vorhanden, erhält er die gesamte Erbschaft (§ 1931 BGB).
Haben die Eheleute nichts anderes vereinbart, leben sie in der Zugewinngemeinschaft. Dann erhöht sich der Erbteil des Ehegatten pauschal um ein Viertel (§ 1371 Abs. 1 BGB). Im genannten Beispiel erbt die Witwe somit die Hälfte, die beiden Kinder teilen sich die andere Hälfte und erhalten je ein Viertel. Bei Gütertrennung gelten andere Quoten. Ein Ehegatte kann sein Erbrecht außerdem verlieren, wenn die Voraussetzungen für eine Scheidung bereits vorlagen und der Verstorbene die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte (§ 1933 BGB).
Was die Quote nicht bedeutet
Mehrere Erben bilden zunächst eine Erbengemeinschaft. Die Quote bezieht sich auf den gesamten Nachlass, nicht auf einzelne Gegenstände. Das Haus gehört also nicht der Witwe allein, sondern der Gemeinschaft, bis sie sich auseinandergesetzt hat. Unverheiratete Partner haben nach dem Gesetz kein Erbrecht, selbst wenn das Paar lange zusammengelebt hat. Wer erbt, kann sich gegenüber Banken und Grundbuchamt in der Regel mit einem Erbschein ausweisen.
Der Einzelfall entscheidet
Die gesetzliche Erbfolge ist ein Raster. Ob es im Einzelfall passt, hängt vom Güterstand, von der Familienkonstellation und davon ab, ob es doch irgendwo eine Verfügung gibt. Antworten auf häufige Fragen finden Sie auch in den FAQ auf der Startseite, etwa zu den Themen „Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist?“, „Was erbt mein Ehegatte, wenn kein Testament vorliegt?“ und „Was ist ein Erbschein?“.
Wenn Sie Ihre persönliche Situation einordnen lassen möchten, können Sie als Rechtsanwalt vor Ort in Röbel einen Termin vereinbaren: Telefon +49 39931 55368, E-Mail rist.martius@t-online.de.
Stand: Oktober 2026
